Kanaldichheitsprüfung
Unser Betrieb arbeitet mit modernster Technik. Eingetragenes Fachunternehmen bei den Stadtentwässerungsbetrieben Wir prüfen nach:
- DIN 1986
- DIN EN 1610
- ATV-M 143 T6
- ATV-DVWK-A 142
Laut § 61a Landeswassergesetz NRW müssen bis zum 31.12.2015 alle im Erdreich verlegten Abwasserleitungen (Schmutzwasser) auf Dichtheit geprüft werden.
Die Prüfung wird je nach Wasserschutzzone durchgeführt. Die Abwasserrohre im Haus oder auf dem Grundstück müssen zugänglich sein (evtl. vorhandene Pläne der Entwässerung sollten zur Verfügung gestellt werden).
Bevor die Dichtheitsprüfung erfolgen kann, müssen zuerst die Kanäle gereinigt werden, um anschließend mit einer TV-Kamera kontrolliert werden zu können. Ist das Abwassersystem in einem optisch einwandfreien Zustand, kann im nächsten Schritt die Dichtheit nach § 61 a LwG NRW bescheinigt werden (die Bescheinigung ist abhängig von der jeweiligen Wasserschutzzone). Das hierfür angefertigte Protokoll hat dann eine Gültigkeit von 20 Jahren. Dieses Protokoll dient auf Verlangen zur Vorlage bei der Gemeinde bzw. Bauaufsichtsamt.
Werden allerdings Schäden entdeckt, so ist eine Reparatur unumgänglich. Die übrigen, unbeschädigten Rohrsysteme können allerdings abschnittsweise geprüft werden.
Eine Dichtheitsprüfung kann nur dann durchgeführt werden, wenn bei einer TV-Untersuchung keine Schäden festgestellt werden. Vor der Prüfung müssen die Rohre mit Hochdruck ausgespült werden, um während der optischen Sichtprüfung Beschädigungen erkennen zu können.
Unsere Prüfungen werden mittels modernster Technik durchgeführt.
Da alle häuslichen Abwassersysteme unterschiedlich sind, sollte eine für Sie kostenfreie - Begehung des Objektes im Vorfeld vereinbart werden. Danach können Prüfverlauf und anfallende Kosten abgeschätzt werden. Bitte vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin per Mail oder Anruf (0221-23 49 59) in unserem Büro.
Prüfungsverfahren