Prüfungsverfahren:
Wasserprüfung
o
Verschließen der Grundleitungen mittels Absperrblase am Anschlusspunkt des öffentlichen Kanals.
o
Abwasserkanäle bis 50 cm über dem Rohrscheitel des tiefsten Einlaufes füllen (während der vorgegebenen Prüfzeit wird die zugeführte Wassermenge gemessen).
o Erstellung eines elektronischen Messprotokolls zur Vorlage (auf Verlangen) bei den zuständigen Behörden.