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Kanaldichtheitsprüfung

 

Unser Betrieb arbeitet mit modernster Technik.

  

Eingetragenes Fachunternehmen bei den Stadtentwässerungsbetrieben.

  

Wir prüfen nach:

- DIN 1986
- DIN EN 1610
- ATV-M 143 T6
- ATV-DVWK-A 142

 

 

 

Die Prüfung wird je nach Wasserschutzzone durchgeführt. Die Abwasserrohre im Haus oder auf dem Grundstück müssen zugänglich sein (evtl. vorhandene Pläne der Entwässerung sollten zur Verfügung gestellt werden).

Bevor die Dichtheitsprüfung erfolgen kann, müssen zuerst die Kanäle gereinigt werden, um anschließend mit einer TV-Kamera kontrolliert werden zu können. Ist das Abwassersystem in einem optisch einwandfreien Zustand, kann im nächsten Schritt die Dichtheit nach § 61 a LwG NRW bescheinigt werden (die Bescheinigung ist abhängig von der jeweiligen Wasserschutzzone). Das hierfür angefertigte Protokoll hat dann eine Gültigkeit von 20 Jahren. Dieses Protokoll dient auf Verlangen zur Vorlage bei der Gemeinde bzw. Bauaufsichtsamt.

Schäden werden nach Schadensklassen beurteilt. Die Schäden müssen bis zu einem oder zehn Jahre behoben werden. 

Unsere Prüfungen werden mittels modernster Technik durchgeführt.

Da alle häuslichen Abwassersysteme unterschiedlich sind, sollte eine  für Sie kostenfreie Begehung des Objektes im Vorfeld vereinbart werden. Danach können Prüfverlauf und anfallende Kosten abgeschätzt werden. Bitte vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin per Mail oder Anruf (0221-23 49 59) in unserem Büro.

 

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